Die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft ist eine Plattform von und für Akteur:innen insbesondere aus Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen. Sie entwickelt Infrastrukturen, um Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie zu schützen.
In den letzten Jahren haben sich wissenschaftsbasierte Diskurse zunehmend Anfeindungen ausgesetzt gesehen, während sich Forschung vermehrt gegen außerwissenschaftliche Eingriffe verteidigen muss. Angehörige von Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen erleben vermehrt Einschüchterungen und öffentliche Diffamierungen. Dies gefährdet Hochschulen als Orte für wissenschaftsbasierte, kontroverse und pluralistische Debatten.
Angesichts dieser Entwicklungen und des Erstarkens rechtsextremer Parteien und Positionen stellt die Allianz kollektiv erarbeitete Ressourcen zur Stärkung demokratischer Verfahren und zur Verteidigung der Grundrechte bereit – dazu gehören Vernetzung von Akteur:innen sowie der Austausch mit wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und Organisationen, kollegiale Beratung, die Bündelung und Bereitstellung von Informationen, Advocacy und Öffentlichkeitsarbeit für Wissenschaftsfreiheit sowie die Dokumentation von Repressionen.
Die Allianz setzt auf das Engagement ihrer Mitglieder, um ein Netz solidarischer Beziehungen zu knüpfen, das für die Heterogenität politischer Positionen ebenso Platz lässt wie für die Unterschiedlichkeit von Fachkulturen. Die Allianz versteht sich als eine diskriminierungskritische Selbstorganisation, die für intersektionale Ansätze und den Abbau akademischer Hierarchien eintritt. Gegen die Versicherheitlichung von Hochschulen und karzerale Logiken, gegen die Diskreditierung empirischen Wissens und die Diffamierung von Lehr- und Forschungsgebieten sowie gegen die Ausgrenzung und Benachteiligung vulnerabler Personen und Gruppen setzt die Allianz Praktiken einer kritischen und solidarischen Wissenschaft.
Die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft ist offen für Angehörige von Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen sowie für Personen aus Arbeitsfeldern, die sich für die Ziele des Vereins (↘ Satzung) engagieren. Studierende können in Ausnahmefällen Mitglied werden.
Die Grundlage der Zusammenarbeit bilden die ↘ Arbeitsprinzipien und die Satzung. Die Mitglieder verpflichten sich, im Einklang mit diesen Prinzipien und der Satzung zu handeln.
Die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft baut auf die aktive Mitarbeit und kollektive Verantwortungnahme ihrer Mitglieder und lädt diese ein, in bestehenden AGs mitzuarbeiten oder bei Bedarf neue AGs zu gründen.
– W3- und W2-Professuren und vergleichbare Einkommen: mindestens 80 €
– W1-Professuren und vergleichbare Einkommen: mindestens 40 €
– Prekär Beschäftigte und Einkommen niedriger als W1: mindestens 10 €
Mitgliedern mit Einkommen ab W2 oder vergleichbaren Einkommen empfehlen wir folgende freiwillige höhere Unterstützung, um die Kosten der Allianz zu decken:
– Support einfach: 150 €
– Support premium: 200 €
– Support supreme: 300 € oder mehr
Die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft nimmt gerne Spenden entgegen.
Wer Mitglied werden möchte, stellt bitte einen ↘ Mitgliedsantrag, drei ordentliche Mitglieder der Allianz sollen der Aufnahme zustimmen. Wenn die*der Antragsteller*in keine drei Kontakte in der Allianz hat, entscheidet der Mitgliederausschuss über die Aufnahme.
Die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft möchte in ihrer Struktur vereinstypische Hierarchien und die Machtkonzentration auf wenige Personen vermeiden und stattdessen die aktive Mitgestaltung durch ihre Mitglieder ermöglichen und spiegeln.
Die Allianz umfasst fünf Gremien:
Sprecher:innenkreis
Der Sprecher:innenkreis (SK) besteht aus ehrenamtlich tätigen Personen, die die Allianz vertreten. Die Sprecher:innen werden für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt und entscheiden über administrative und finanzielle Fragen der Allianz. Sie sind für alle Mitglieder ansprechbar.
Dem Sprecher:innenkreis gehören an (Oktober 2024–September 2026):
Dörthe Engelcke, Ilyas Saliba, Isabel Feichtner, Jules El-Khatib, Margarita Tsomou, Nelly Y. Pinkrah, Nanna Heidenreich, Ralf Michaels, Robin Celikates, Saher Semaan, Srirupa Roy, Tahani Nadim
Mitgliederausschuss
Der Mitgliederausschuss entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern, die nicht von drei Personen empfohlen werden. Er entscheidet auch über den Ausschluss von Personen.
Kummerausschuss
Der Kummerausschuss ist für die Vorbeugung von Konflikten und die Vermittlung in Konfliktfällen zuständig. Er besteht aus dem Ombudsteam und dem Awarenessteam. Der Kummerausschuss unterstützt die Mitglieder und Organe des Vereins dabei, Lösungen für Konflikte und Beschwerden zu finden, die sie nicht selbstständig lösen können. Der Kummerausschuss wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren berufen.
Beirat
Die Aufgabe des Beirats ist es, die Allianz in strategischen Angelegenheiten zu beraten und studentische Perspektiven einzubringen.
Kuratorium
Das Kuratorium berät den Sprecher:innenkreis und die Mitgliederversammlung in strategischen und fachlichen Fragen sowie der Internationalisierung der Allianz. Es unterstützt die Allianz bei der Öffentlichkeitsarbeit und beim Aufbau von Netzwerken.
Das Selbstverständnis der Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft beruht auf der ↘ Satzung und den ↘ Arbeitsprinzipien, die für alle Mitglieder verbindlich sind.
Arbeitsgruppen
Mitglieder der Allianz können thematische Arbeitsgruppen initiieren, um in einem Kollektiv an einer spezifischen Thematik zu arbeiten. Die Arbeitsgruppen arbeiten eigenverantwortlich gemäß der Arbeitsprinzipien. Mitglieder, die eine neue Arbeitsgruppe gründen möchten, informieren bitte den Sprecher:innenkreis über deren Thema und Ziel. Kontakt SK: info@krisol-wissenschaft.org
Für die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft sprachen die beiden Mitglieder des Sprecher*innenkreises Tahani Nadim und Dörthe Engelcke auf der Kundgebung. Die Rede ist ↗ hier verfügbar.
To Prof. Dr. Andreas Hoffmann, Managing Director of documenta und Museum Fridericianum GmbH
Dear Prof Dr Andreas Hoffmann,
We are writing to you in the name of the Alliance for Critical Scholarship in Solidarity (KriSol). The Alliance was founded in response to the growing repression against critical scholarship in Germany, Austria and Switzerland as well as elsewhere. Its members encompass academics, artists, and lawyers. We advocate for emancipatory and critical teaching and research that facilitate open debates in institutions of higher education and beyond.
Given this remit we are very alarmed by the “Code of Conduct of documenta and Museum Fridericianum gGmbH” which was published on 3 February 2025. It draws exclusively on the IHRA working definition of antisemitism, which represents one amongst many different options, notably the Jerusalem Declaration on Antisemitism and the NEXUS Definition of Antisemitism. The IHRA working definition has been extensively and repeatedly criticized by a wide range of scholars and experts, including legal experts. It has been found to be legally imprecise and unsuited for addressing and countering antisemitism. It is also known to be instrumentalized for repressing public debate, academic work and artistic expression.
We are deeply concerned that the reliance on this working definition in the context of the documenta will lead to political censure and discrimination of artists and curators, especially those who are Palestinian, but also those who are Jewish and/or Israeli. We predict that using the IHRA definition as the sole framework for identifying antisemitism will jeopardize artistic freedom of expression and ultimately contradict documenta’s own mission. Considering these urgent concerns we kindly ask you to explain and reconsider the Code of Conduct’s exclusive use of this definition. Please note that we shall publish this request also on our website.
We look forward to hearing from you.
Kind regards,
The Speakers Council of KriSol
We are including the following material documenting just some of the above mentioned
criticism of the IHRA working definition of antisemitism (Links/Appendix + Jensen_2022_dt.pdf):
Ambos, Kai, Barskanmaz, Cengiz, Bönnemann, Maxim, Fischer-Lescano, Andreas, Goldmann, Matthias, Mangold, Anna Katharina, Markard, Nora, Michaels, Ralf, Montag, Jerzy, Steinbeis, Maximilian, Tabbara, Tarik, Wihl, Tim; Zechlin, Lothar: Die Implementation der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus ins deutsche Recht – eine rechtliche Beurteilung, VerfBlog, https://verfassungsblog.de/die-implementation-der-ihraarbeitsdefinition-antisemitismus-ins-deutsche-recht-eine-rechtliche-beurteilung/, DOI: 10.59704/e07cea2f878741c5, December 18, 2023.
Diaspora Alliance: IHRA Explainer, November 2023.
European Legal Support Center and British Society for Middle Eastern Studies: The adverse impact of the IHRA definition of antisemitism, September 2023.
Jensen, Uffa: Gefährlich nah an einer Korrespondenztheorie. Der problematische Definitionsversuch der IHRA-Definition zum Antisemitismus, conflict & communication online, Vol. 21, No. 1, 2022. (cf. attachment)
Stern, Kenneth: Interview, Colleges Use His Antisemitism Definition to Censor. He Calls It a ‘Travesty.’ The Chronicle of Higher Education, March 27, 2024.
Der vorliegende Pressespiegel untergliedert sich in kritische, abwägend-berichtende sowie befürwortende Berichterstattung. Darin zeigt sich ein breiter Einspruch seitens der Zivilgesellschaft: Israelische Menschenrechtsorganisationen, Jüdinnen*Juden in Deutschland, Jurist*innen, Wissenschaftler*innen und die Kulturwelt melden sich mit zahlreichen Argumenten gegen die Resolution der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, den Grünen und FDP zu Wort. Stand: 09.01.2025
Diese Stellungnahme stellt eine ausführliche und kritische Analyse des genannten Bundestagsantrags dar. Sie beruht auf in Teilen bereits veröffentlichten Expert:innenmeinungen und erweitert und synthetisiert diese. Wir sehen uns verpflichtet, den Bundestagsantrag zu bewerten, da er die Ziele unserer Allianz direkt und wesentlich berührt, insbesondere die Förderung von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie sowie das Einstehen für eine engagierte, emanzipatorische und gesellschaftskritische Lehre und Forschung so- wie die Ermöglichung kontroverser Debatten. Ähnlich wie die am 7. November 2024 beschlossene und vielfach kritisierte Resolution zum Schutz jüdischen Lebens wurde auch dieser Bundesantrag wenig transparent und unter Ausschluss relevanter Akteur:innen aus Wissenschaft, Hochschulen und Schulen entwickelt und formuliert. Dieses intransparente Vorgehen setzt sich fort im parlamentarischen Prozess: Selbst Mitgliedern der Regierungsparteien ist die Terminierung der Abstimmung nicht bekannt. Mit dieser Stellungnahme wollen wir deshalb der Öffentlichkeit, wie auch politischen Entscheidungsträger:innen und Hochschul- und Schulangehörigen, eine wissenschaftlich fundierte Grundlage bieten, um den Antrag und seine Konsequenzen nachvollziehbar beurteilen zu können. Ganz grundsätzlich ist das Antragsziel, antisemitischer Diskriminierung und Gewalt an Schulen und Hochschulen entgegenzutreten, richtig und notwendig. Die folgende Einschätzung zeigt jedoch, dass die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen das erwünschte Ziel verfehlen und höchst problematische Eingriffe in Forschung, Lehre sowie in das schulische und universitäre Leben bedeuten würden.
↘ Herunterladen der vollständigen Stellungnahme der Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft zum geplanten Bundestagsantrag „Antisemitismus und Israelfeindschaft an Schulen und Hochschulen entschieden entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“, der am 30.01.2025 im Bundestag abgestimmt werden soll
Perspectives on Academic Freedom
This final session will focus on the implications of the silencing of Palestine for democracy, with a particular focus on Germany. Since October 7, the impossibility of a human rights and international law-based approach to Palestine has grown at the same time as the space for criticism of Israeli state actions has shrunk. Concerns have been raised about the infringement by the German state on basic rights such as academic freedom and freedom of expression. Panelists will discuss some of the characteristics of the current silencing of Palestine in Germany and in German academia, the role of the German state and other actors, together with the implications of this for (German) democracy.
Speakers:
Prof. Dr. Donatella della Porta, Scuola Normale Superiore Florence, Dr. Hanna Pfeifer, Head of Research Area “Societal Peace and Internal Security” Institute for Peace Research and Security Policy at the University of Hamburg (IFSH), Dr. Helmut Krieger, Department of Development Studies University of Vienna, Dr. Britta Ohm, Institute of Film, Theater, Media and Cultural Studies University of Mainz, Prof. Dr. Tahani Nadim, Ruhr University Bochum and College for Social Sciences and Humanities Ruhr University Alliance
For more information on the conference see: ↗ https://www.talkingpalestine.de
KriSol möchte Räume öffnen und Ressourcen bereitstellen für Debatten und Wissensbestände, die angesichts der politischen Stimmungslage aktuell mehr Öffentlichkeit brauchen. Dazu verlinken wir auf beachtenswerte Beiträge auf externen Seiten („Picks“) sowie auf Veröffentlichungen von KriSol-Mitgliedern in anderen Medien („Drops“). Zudem erscheinen hier auch eigene Beiträge („Posts“). Das Redaktionskollektiv besteht zur Zeit aus Marion Detjen, Julia Eckert, Isabel Feichtner und Christian Strippel.
Post
19. Februar 2025
von Isabel Feichtner
Ein offener Brief unseres Redaktionsmitglieds an ihre Kolleg:innen: Die deutschen Völkerrechtler:innen dürfen nicht länger schweigen, wenn es im Zusammenhang mit Palästina um die zunehmenden Angriffe auf die Menschenrechte und das Völkerrecht in unserer unmittelbaren Umgebung geht, gerade auch innerhalb der Universität. Die Diffamierungen und die Ausladungen der UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage in den besetzten palästinensischen Gebieten – auch einer Völkerrechtskollegin! – durch Universitäten in diesen Tagen, auf politischen Druck hin, erfordern, dass wir unsere Alltagsroutinen unterbrechen. Dies ist eine Übersetzung der englischen Fassung des Briefs, die auf dem Verfassungsblog erscheint.
Pick
Vinit Ravishankar schreibt für The Left Berlin gegen die aktuelle Formierung einer Linken mit migrationskritischen bis -feindlichen Positionen an. Er verweist auf die lange Geschichte dieses vermeintlich neuen Trends und dekonstruiert die Argumente von Sarah Wagenknecht und Co.
Pick
Inwieweit helfen die uns zur Verfügung stehenden Faschismustheorien, heutige Phänomene der Faschisierung zu verstehen? Bereits 2020 erschienen Zeynep Gambettis theoretische Erkundungen zu den Ursprüngen der gegenwärtigen faschistischen Tendenzen. Aber dem Fokus auf die Dynamiken des Neoliberalismus entgeht vielleicht einiges. Von Julia Eckert.
Pick
Snežana Stanković pickt hier einen Artikel im Guardian über die Studentenproteste in Serbien, die mit ihrem gewaltlosen Widerstand nicht nur die korrupte serbische Regierung, sondern auch die Interessen der westlichen Staaten und Deutschlands herausfordern.
Drop
Marion Detjen empfiehlt im Neuen Deutschland eine genaue Lektüre der Bundestags-Resolution zu „Antisemitismus und Israelfeindschaft an Schulen und Hochschulen“; erst dann erschließen sich die Widersprüche und die zu erwartenden negativen Auswirkungen.
Es war der letzte Arbeitstag der Woche, der 1.11.2024. Der Bahnhof in Novi Sad, einer pulsierenden, multikulturellen Stadt, war belebter als sonst. Um 11:52 Uhr stürzte das Bahnhofsvordach ein und tötete 15 Menschen. Schock, Trauer und Wut breiteten sich im ganzen Land aus. Aus Mahnwachen und Verkehrsblockaden entwickelte sich eine Protestbewegung, angeführt von Studierenden, die seitdem von der Regierung Rechenschaft, Transparenz und Verantwortung fordern. Die Tragödie in Novi Sad passierte vor dem Hintergrund einer lange bestehenden, systemischen Korruption, zunehmender Armut und vielfältiger Menschenrechtsverletzungen. Dabei hat sich Serbien in den letzten Jahren zu einem attraktiven Land für ausländische Investoren entwickelt und hat sich dem Westen auf durchaus widersprüchliche Weise angenähert. Belgrad hat für 800 Millionen Dollar Munition an die Ukraine geliefert, ohne sich den Sanktionen gegen Russland anzuschließen. Es gibt einen lebhaften Waffenhandel zwischen Serbien und Israel (hier, hier und hier). Im vergangenen Sommer war Bundeskanzler Olaf Scholz dabei, als die EU trotz der Bürgerproteste in Serbien und trotz des Widerstands von Umweltaktivisten einen „Lithium-Pakt“ schmiedete: ein Rahmenabkommen über den Lithiumabbau für die Produktion von Elektrofahrzeugen. Die EU will durch Kooperation mit den korrupten und autoritären Machthabern in Belgrad ihre Lithium-Abhängigkeit von China verringern. Serbiens Präsident gehörte der Regierung von Milošević an und trägt für die Kriegsverbrechen (u. a. Völkermord) in den Jugoslawienkriegen Mitverantwortung.
Warum erfahren wir in Deutschland so wenig über die Studierendenproteste in Serbien? (Ausnahmen hier, hier, hier, hier oder hier).Warum gibt es keine Stellungnahmen von EU-Politiker:innen?
Im Guardian ist am 3.2.2025 ein Artikel erschienen, der die Komplexität dieser seit drei Monaten täglich stattfindenden Proteste anschaulich einfängt und das Schweigen der EU addressiert. Es fällt manchen von uns, die wir in Deutschland in der Diaspora leben, schwer, dieses Schweigen nicht mit dem Schweigen zusammenzudenken, das die genozidalen Schrecken in Gaza und im Westjordanland ignoriert.
↗ With student-led activists reluctant to engage politically against well-entrenched regime, many are asking: now what?
Die Resolution ist vor allem deshalb selbstwidersprüchlich, weil sie einerseits wissenschaftliche Exzellenz zum alleinigen Kriterium für die Förderwürdigkeit von Forschungsvorhaben macht, andererseits aber der Wissenschaft eine einzige Definition von Antisemitismus vorschreiben will: die IHRA-Definition, die wegen ihrer Vagheit eine willkürliche Auslegung des sogenannten israelbezogenen Antisemitismus erlaubt. Politisch vorgegebene Definitionen sind in der Wissenschaft ein Unding. Die Resolution lässt aber auch sonst nichts Gutes ahnen: Sie will „Meldestellen“, die mit den Sicherheitsbehörden kooperieren sollen; die Lehrenden sollen in speziellen Seminaren indoktriniert werden und selbst gezwungen sein, zu indoktrinieren; das Wissen über die komplexen Verhältnisse im Nahen Osten wird also nicht zu-, sondern abnehmen. Das im Titel der Resolution gegebene Versprechen, „den freien Diskursraum zu sichern“ wird in sein Gegenteil verkehrt.
↗ https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188670.gastkommentar-diese-resolution-zerstoert-den-freien-diskursraum-an-unis.html
Drop
Dörthe Engelcke schreibt für die taz, was für sie das Hauptproblem an der Bundestagsresolution zu „Antisemitismus und Israelfeindschaft an Schulen und Hochschulen“ ist: dass der Eindruck entsteht, dass Forschung und Lehre zu den andauernden israelischen Kriegsverbrechen gezielt unterdrückt werden sollen.
Drop
In diesem Gastbeitrag im Spiegel hinterfragt Ilyas Saliba die Prämisse des Bundestags, dass im Kampf gegen den Antisemitismus noch eine Resolution, die den Hochschulen vorschreibt, wie sie arbeiten sollen, hilfreich sei.
Pick
Andreas Engelmann schreibt in einem Gastbeitrag auf etos.media über das „erstaunliche Comeback“ der Staatsräson, ein vordemokratisches Konzept, das die Interessen des Staates über das Recht stellt, Gesetz und Verfassung missachtet und keine mündigen Bürger:innen, sondern loyale Gefolgschaft will.
Drop
Florian Meinel schreibt auf dem Verfassungsblog zum rechtspolitischen Tool der Bundestags-Resolution und den jetzt schon sichtbaren Folgen in der Verwaltungspraxis.
Jura-Studierende lernen im ersten Semester, was auch wir bisher für eine selbstverständliche Errungenschaft der Bundesrepublik gehalten haben: dass das Gewaltmonopol des Staates sich von dem Gewaltmonopol eines Räuberhauptmanns durch rechtsstaatliche Kontrolle, durch die Bindung an Recht und Gesetz unterscheidet – und durch sonst gar nichts. Der Juraprofessor Andreas Engelmann nimmt das aus feudalen Zeiten (Macchiavelli!) stammende Konzept der Staatsräson rechtstheoretisch und historisch auseinander und wundert sich über seine Renaissance heute. Dass es im Zusammenhang mit der besonderen Verpflichtung Deutschlands für den Staat Israel heute „im moralischen Gewand“ erscheint, ändert nichts an seiner Räuberhaftigkeit: Es legitimiert, dass Staats- und Regierungsinteressen über Recht, Gesetz und auch über die Moral gestellt werden können. Ohne rechtliche Bindung gibt es nichts, was eine Regierung daran hindern würde, verbrecherisch zu werden. In den Antisemitismusresolutionen des Bundestags geht es nur vordergründig um den Schutz jüdischen Lebens; tatsächlich erlauben sie Staat und Politik, Regierungswünsche über die Verfassung zu stellen. Mit dem Werkzeug der Resolution, die angeblich unverbindlich ist, kann der Staat die Durchsetzung seiner Interessen gegenüber Einzelpersonen und Gruppen einer gerichtlichen Überprüfung entziehen. Dass der Staat von den Bürger:innen erwartet, ihm zu glauben, dass er nur Gutes wolle, ist Teil des Problems. „Vor einer Räuberbande muss man beweisen, dass man auf dem ‚Boden‘ der von ihr gesetzten Ordnung steht. Was bedeutet es, wenn die Regierung eine Prüfung vorsieht, ob ihre Bürger*innen ‚auf dem Boden des Grundgesetzes‘ stehen? In einem Rechtsstaat (…) hat man der Regierung nichts zu beweisen. Ob das auch für die Bundesrepublik gilt, wird von Tag zu Tag zweifelhafter.“
↗ https://etosmedia.de/politik/ueber-die-erstaunliche-rueckkehr-der-staatsraeson-im-gewand-der-moral/
Die Rechtsform der Resolution vermeidet gezielt rechtliche Verbindlichkeit und erzeugt damit auf eine diffuse Weise eine neue Rechtswirkung: durch die Erosion rechtsstaatlicher Standards und durch vage gruppenbezogene Feinderklärungen. Der Beitrag analysiert, wie sich das in der Verwaltungspraxis sehr handfest im Einzelfall auswirkt: anhand eines Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg zum neuen Einbürgerungsrecht.
↗ https://verfassungsblog.de/die-idee-der-staatsrason-im-neuesten-deutschen-recht/
Drop
Ein Gastkommentar von Ilyas Saliba und Ralf Michaels bei der taz zur Entscheidung der Präsidentin der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin, die Polizei draußen zu halten.
Pick
Die Psychoanalytikerin Avgi Saketopoulou wurde vom Sigmund Freud Museum in Wien erst ein- und dann wieder ausgeladen und erklärt sich das in The Battleground mit den nicht bearbeiteten institutionellen Widersprüchen.
Weil die Präsidentin der Alice-Salomon-Hochschule, Bettina Völter, mit den protestierenden Studierenden verhandelte und damit einen Polizeieinsatz verhinderte, geriet sie ins Kreuzfeuer der Kritik. Dabei sollte ihr Beispiel Schule machen, denn ihr umsichtiger Umgang mit den Protesten zeigt: es geht auch ohne Polizeieinsatz. Das passt denen nicht, die meinen, mehr Repression und staatliche Kontrolle an den Hochschulen seien notwendig.
↗ https://taz.de/Protest-an-der-Alice-Salomon-Hochschule/!6060185/
Für The Battleground schildert die Psychoanalytikerin Avgi Saketopoulou ihre Erfahrungen mit dem Sigmund Freud Museum in Wien, das sie zunächst zu einem Interview einlud, dieses dann aber abbrach, als sie Israels Krieg in Gaza als „Genozid“ bezeichnete. Warum, fragt sie, passiert so etwas? Warum holen sich Institutionen palästina-solidarische Stimmen ins Haus, nur um sie dann wieder vor die Tür zu setzen? Für die Autorin ist diese Politik des Ein- und Ausladens ein Symptom: für den Versuch, die zunehmenden Risse und Widersprüche im eigenen Narrativ zu Israel/Palästina dadurch in den Griff zu bekommen, dass man sie – statt sie ernsthaft zu bearbeiten – von anderen zur Sprache bringen lässt und sie dann mit aller Macht der Institution zurechtweist oder ausschließt. Für palästina-solidarische Menschen wirft dies die Frage auf, wie eine kritische Zusammenarbeit mit solchen Institutionen aussehen könnte, ohne dieses Spiel der institutionellen Selbstvergewisserung mitzuspielen.
Drop
Die jüdisch-amerikanischen Literaturwissenschaftlerin Samantha Carmel wirft im Freitag dem Bundestag vor, dass das deutsche „Nie wieder ist jetzt!“ die Stimmen von linken Jüdinnen und Juden, die sich von Israel nicht vertreten fühlen, ausmerzt, und sieht darin eine Kontinuität zum Nationalsozialismus.
Dieser aufrüttelnde Artikel der jüdisch-amerikanischen Literaturwissenschaftlerin Samantha Carmel ist hinter einer Paywall verborgen. Er führt in schmerzhafter Konsequenz aus, was die am 7. November 2024 vom Bundestag verabschiedete Antisemitismus-Resolution und das deutsche „Nie wieder ist jetzt!“ für linke, sich einer Identifizierung mit dem Staat Israel verweigernde Jüd:innen wie sie bedeutet:
„Die Resolution ist kaum verhehlt von der Absicht getrieben, Fundamentalkritik am Krieg der israelischen Regierung gegen das palästinensische Volk zum Schweigen zu bringen, die Schuld für den zunehmenden Antisemitismus in Deutschland auf Geflüchtete sowie migrantisierte und marginalisierte Bevölkerungsgruppen abzuwälzen und eine dehnbare Definition von Antisemitismus zu missbrauchen, deren ursprüngliche Verfasser sie für den juristischen und politischen Gebrauch ungeeignet halten.
Wenn die Rechte aller eingeschränkt werden, den Staat Israel und die Handlungen der rechtsextremen Netanjahu-Regierung zu kritisieren, werden auch die Rechte der Juden eingeschränkt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, das Deutschland mich zensiert, mich gegen eine Regierung zu wehren, die mich als Jüdin angeblich repräsentiert. Die deutsche Regierung besteht somit nicht nur auf einem autoritären, verengten Verständnis von Israel; sie greift auch legitime Ausdrucksformen jüdischer Identität an und maßt sich an, zu entscheiden, wer als Jude Geltung und Gehör finden soll – letztlich nur diejenigen, die vom Zentralrat der Juden vertreten werden. Der Eindruck einer Kontinuität zu nationalsozialistischen Versuchen, die jüdische Bevölkerung zu hierarchisieren und zu kontrollieren, drängt sich auf. In anderen Worten: Für mich und andere, die nicht sprechen sollen, ist das Antisemitismus.
(...)
Die Resolution beruft sich auf den Schutz jüdischen Lebens, um durch die Schaffung zweier neuer sozialer Kategorien eine völlige Umkehrung von Opfer und Täter zu ermöglichen. Mit dem Konzept des ‚linken antiimperialistischen Antisemiten‘ bietet sie einen rhetorischen Rahmen, in dem ich effektiv meines Jüdischseins beraubt werde. Gleichzeitig erlaubt sie mit dem Konzept des ‚israelsolidarischen Denkens‘ nicht-jüdischen Deutschen, effektiv zu Juden zu werden. Ihre freie Meinungsäußerung, so heißt es in der Resolution, muss ebenso geschützt werden wie die von Personen ‚mit jüdischen Wurzeln und israelischer Herkunft‘.
Mir fehlen die Worte, um zu beschreiben, wie es sich anfühlt, dass die Nachfahren der Nazis mich aus ihrer Definition des Judentums herausschreiben und mich als Antisemitin einstufen, weil ich nicht zu der politisch nützlichen jüdischen Kategorie gehöre, und dass sie diese Aberkennung meiner Identität mit ihrer Selbsternennung zu potentiellen Opfern von Antisemitismus verbinden. Und all das geschieht als Teil eines politischen Manövers, um den Völkermord in Gaza nicht als solchen anerkennen zu müssen und zugleich eine offen rassistische, einwanderungsfeindliche Wende in Deutschland herbeizuführen? Mir dreht sich der Kopf, mir bricht das Herz.
(...)“
↗ https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/nie-wieder-bedeutet-nichts
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c/o Prof. Dr. Robin Celikates
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(3) Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Von Gesetzes wegen ist im Grundsatz jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten und nur dann erlaubt, wenn die Datenverarbeitung unter einen der folgenden Rechtfertigungstatbestände fällt:
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO („Einwilligung“): Wenn der Betroffene freiwillig, in informierter Weise und unmissverständlich durch eine Erklärung oder eine sonstige eindeutige bestätigende Handlung zu verstehen gegeben hat, dass er mit der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke einverstanden ist;
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO: Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei der Betroffene ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf die Anfrage des Betroffenen erfolgen;
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO: Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt (z. B. eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht);
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d DS-GVO: Wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen des Betroffenen oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO: Wenn die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde oder
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO („Berechtigte Interessen“): Wenn die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter (insbesondere rechtlicher oder wirtschaftlicher) Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die gegenläufigen Interessen oder Rechte des Betroffenen überwiegen (insbesondere dann, wenn es sich dabei um einen Minderjährigen handelt).
Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn sie von einem der folgenden Rechtfertigungstatbeständen gedeckt sind:
– § 25 Abs. 1 TTDSG: Wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Einwilligung hat gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO zu erfolgen;
– § 25 Abs. 2 Nr. 1 TTDSG: Wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist oder
– § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG: Wenn die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Telemediendienstes einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann.
Für die von uns vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge geben wir im Folgenden jeweils die anwendbare Rechtsgrundlage an. Eine Verarbeitung kann auch auf mehreren Rechtsgrundlagen beruhen.
(4) Datenlöschung und Speicherdauer
Für die von uns vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge geben wir im Folgenden jeweils an, wie lange die Daten bei uns gespeichert und wann sie gelöscht oder gesperrt werden. Soweit nachfolgend keine ausdrückliche Speicherdauer angegeben wird, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck oder die Rechtsgrundlage für die Speicherung entfällt. Eine Speicherung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich nur auf unseren Servern in Deutschland, vorbehaltlich einer ggf. erfolgenden Weitergabe nach den Regelungen in A. (7) und A. (8).
Eine Speicherung kann jedoch über die angegebene Zeit hinaus im Falle einer (drohenden) Rechtsstreitigkeit mit Ihnen oder eines sonstigen rechtlichen Verfahrens erfolgen oder wenn die Speicherung durch gesetzliche Vorschriften, denen wir als Verantwortlicher unterliegen (zB § 257 HGB, § 147 AO), vorgesehen ist. Wenn die durch die gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, erfolgt eine Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, dass eine weitere Speicherung durch uns erforderlich ist und dafür eine Rechtsgrundlage besteht.
(5) Datensicherheit
Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen (zB TLS-Verschlüsselung für unsere Webseite) unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Natur, des Umfangs, des Kontextes und des Zwecks der Verarbeitung sowie der bestehenden Risiken einer Datenpanne (inklusive von deren Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen) für den Betroffenen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Nähere Informationen hierzu erteilen wir Ihnen auf Anfrage gerne.
(6) Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern
Wie bei jedem größeren Verein, setzen auch wir zur Abwicklung unseres Geschäftsverkehrs externe in- und ausländische Dienstleister ein (zB für die Bereiche IT, Logistik, Telekommunikation, Vertrieb und Marketing). Diese werden nur nach unserer Weisung tätig und wurden iSv Art. 28 DS-GVO vertraglich dazu verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Sofern personenbezogene Daten von Ihnen durch uns an unsere Tochtergesellschaften weitergegeben werden oder von unseren Tochtergesellschaften an uns weitergegeben werden (zB zu werblichen Zwecken), geschieht dies aufgrund von bestehenden Auftragsverarbeitungsverhältnissen.
(7) Voraussetzungen der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Drittländer
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen können Ihre personenbezogenen Daten an Drittgesellschaften weitergegeben oder offengelegt werden. Diese können sich auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also in Drittländern, befinden. Eine derartige Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen und geschäftlichen Verpflichtungen und zur Pflege Ihrer Geschäftsbeziehung zu uns (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit b oder lit. f jeweils iVm Art. 44 ff. DS-GVO). Über die jeweiligen Einzelheiten der Weitergabe unterrichten wir Sie nachfolgend an den dafür relevanten Stellen.
Einigen Drittländern bescheinigt die Europäische Kommission durch sog. Angemessenheitsbeschlüsse einen Datenschutz, der dem EWR-Standard vergleichbar ist (eine Liste dieser Länder sowie eine Kopie der Angemessenheitsbeschlüsse erhalten Sie hier: https://ec.europA. eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en). In anderen Drittländern, in die ggf. personenbezogene Daten übertragen werden, herrscht aber unter Umständen wegen fehlender gesetzlicher Bestimmungen kein durchgängig hohes Datenschutzniveau. Soweit dies der Fall ist, achten wir darauf, dass der Datenschutz ausreichend gewährleistet ist. Möglich ist dies über bindende Unternehmensvorschriften, Standard-Vertragsklauseln der Europäischen Kommission zum Schutz personenbezogener Daten gem. Art. 46 Abs. 1, 2 lit. c DS-GVO (die Standard-Vertragsklauseln von 2021 sind verfügbar unter https://eur-lex.europA. eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021D0915&locale-en), Zertifikate oder anerkannte Verhaltenskodizes.
(8) Keine automatisiere Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling)
Wir haben nicht die Absicht, von Ihnen erhobene personenbezogene Daten für ein Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) zu verwenden.
(9) Keine Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Wir machen den Abschluss von Verträgen mit uns nicht davon abhängig, dass Sie uns zuvor personenbezogene Daten bereitstellen. Für Sie als Kunde besteht grundsätzlich auch keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, uns Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen; es kann jedoch sein, dass wir bestimmte Angebote nur eingeschränkt oder gar nicht erbringen können, wenn Sie die dafür erforderlichen Daten nicht bereitstellen. Sofern dies im Rahmen der nachfolgend vorgestellten, von uns angebotenen Produkte ausnahmsweise der Fall sein sollte, werden Sie gesondert darauf hingewiesen.
(10) Gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung bestimmter Daten
Wir können unter Umständen einer besonderen gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtung unterliegen, die rechtmäßig verarbeiteten personenbezogenen Daten für Dritte, insbesondere öffentlichen Stellen, bereitzustellen ( Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO).
(11) Ihre Rechte
Ihre Rechte als Betroffener bezüglich Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie uns gegenüber unter den eingangs unter A. (2) angegebenen Kontaktdaten jederzeit geltend machen. Sie haben als Betroffener das Recht:
– gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
– gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
– gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist;
– gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen („Datenübertragbarkeit“);
– gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, sofern die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e oder lit. f DS-GVO erfolgt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Verarbeitung nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist. Sofern es sich nicht um einen Widerspruch gegen Direktwerbung handelt, bitten wir bei Ausübung eines solchen Widerspruchs um die Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollen. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen;
– gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre einmal (auch vor der Geltung der DS-GVO, dh vor dem 25.5.2018) erteilte Einwilligung – also Ihr freiwilliger, in informierter Weise und unmissverständlich durch eine Erklärung oder eine sonstige eindeutige bestätigende Handlung verständlich gemachter Willen, dass Sie mit der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke einverstanden sind – jederzeit uns gegenüber zu widerrufen, falls Sie eine solche erteilt haben. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
– gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Verein zu beschweren, etwa bei der für uns zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin, Tel.: +49 30 13889-0, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de.
(12) Änderungen der Datenschutzhinweise
Im Rahmen der Fortentwicklung des Datenschutzrechts sowie technologischer oder organisatorischer Veränderungen werden unsere Datenschutzhinweise regelmäßig auf Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf hin überprüft. Über Änderungen werden Sie insbesondere auf unserer deutschen Webseite unter www.krisol-wissenschaft.org unterrichtet. Diese Datenschutzhinweise haben den Stand von Oktober 2024.
Besuch von Webseiten
(1) Erläuterung der Funktion
Informationen zu unseren Unternehmen und den von uns angebotenen Leistungen erhalten Sie insbesondere unter www.krisol-wissenschaft.org samt den dazugehörigen Unterseiten (nachfolgend gemeinsam: „Webseiten“). Bei einem Besuch unserer Webseiten können personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden.
(2) Verarbeitete personenbezogene Daten
Bei der informatorischen Nutzung der Webseiten werden die folgenden Kategorien personenbezogener Daten von uns erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet:
„Protokolldaten“: Wenn Sie unsere Webseiten besuchen, wird auf unserem Webserver temporär und anonymisiert ein sogenannter Protokolldatensatz (sog. Server-Logfiles) gespeichert. Dieser besteht aus:
– der Seite, von der aus die Seite angefordert wurde (sog. Referrer-URL)
– dem Name und URL der angeforderten Seite
– dem Datum und der Uhrzeit des Aufrufs
– der Beschreibung des Typs, Sprache und Version des verwendeten Webbrowsers
– der IP-Adresse des anfragenden Rechners, die so verkürzt wird, dass ein Personenbezug nicht mehr herstellbar ist
– der übertragenen Datenmenge
– dem Betriebssystem
– der Meldung, ob der Aufruf erfolgreich war (Zugriffsstatus/Http-Statuscode)
– der GMT-Zeitzonendifferenz
„Kontaktformulardaten“: Bei Nutzung von Kontaktformularen werden die dadurch übermittelten Daten verarbeitet (z.B. Geschlecht, Name und Vorname, Anschrift, Firma, E-Mail-Adresse und der Zeitpunkt der Übermittlung).
(3) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten die vorstehend näher bezeichneten personenbezogenen Daten in Einklang mit den Vorschriften der DS-GVO, den weiteren einschlägigen Datenschutzvorschriften und nur im erforderlichen Umfang. Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO beruht, stellen die genannten Zwecke zugleich unsere berechtigten Interessen dar.
Die Verarbeitung der Protokolldaten dient statistischen Zwecken und der Verbesserung der Qualität unserer Webseite, insbesondere der Stabilität und der Sicherheit der Verbindung (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a oder lit. f DS-GVO).
Die Verarbeitung von Kontaktformulardaten erfolgt zur Bearbeitung von Kundenanfragen (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b oder lit. f DS-GVO).
Sofern für die Verarbeitung der Daten die Speicherung von Informationen in Ihrer Endeinrichtung oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, erforderlich ist, ist § 25 Abs. 1, 2 TTDSG hierfür die Rechtsgrundlage.
(4) Dauer der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden nur so lange verarbeitet, wie dies für die Erreichung der oben genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist; hierfür gelten die im Rahmen der Verarbeitungszwecke angegebenen Rechtsgrundlagen entsprechend. Hinsichtlich der Nutzung und der Speicherdauer von Cookies beachten Sie bitte Punkt A. (5) sowie die Cookie-Richtlinie [Link zu der Cookie-Richtlinie].
Von uns eingesetzte Dritte werden Ihre Daten auf deren System so lange speichern, wie es im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen für uns entsprechend dem jeweiligen Auftrag erforderlich ist.
Näheres zur Speicherdauer finden Sie im Übrigen unter A. (5) und der Cookie-Richtlinie [Link zu der Cookie-Richtlinie].
(5) Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte; Rechtfertigungsgrundlage
Folgende Kategorien von Empfängern, bei denen es sich im Regelfall um Auftragsverarbeiter handelt (siehe dazu A. (7)), erhalten ggf. Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten:
– Dienstleister für den Betrieb unserer Webseite und die Verarbeitung der durch die Systeme gespeicherten oder übermittelten Daten (zB für Rechenzentrumsleistungen, Zahlungsabwicklungen, IT-Sicherheit). Rechtsgrundlage für die Weitergabe ist dann Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b oder lit. f DS-GVO, soweit es sich nicht um Auftragsverarbeiter handelt;
– Staatliche Stellen/Behörden, soweit dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Weitergabe ist dann Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO;
– Zur Durchführung unseres Geschäftsbetriebs eingesetzte Personen (zB Auditoren, Banken, Versicherungen, Rechtsberater, Aufsichtsbehörden, Beteiligte bei Unternehmenskäufen oder der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen). Rechtsgrundlage für die Weitergabe ist dann Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b oder lit. f DS-GVO.
Zu den Gewährleistungen eines angemessenen Datenschutzniveaus bei einer Weitergabe der Daten in Drittländer siehe A. (8).
Darüber hinaus geben wir Ihre personenbezogenen Daten nur an Dritte weiter, wenn Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben.
(6) Einsatz von Cookies, Plugins und sonstige Dienste auf unserer Webseite
a) Cookie
Auf unseren Webseiten nutzen wir Cookies. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser durch eine charakteristische Zeichenfolge zugeordnet und gespeichert werden und durch welche der Stelle, die das Cookie setzt, bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen und daher keine Schäden anrichten. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver, also für Sie angenehmer zu machen.
Cookies können Daten enthalten, die eine Wiedererkennung des genutzten Geräts möglich machen. Teilweise enthalten Cookies aber auch lediglich Informationen zu bestimmten Einstellungen, die nicht personenbeziehbar sind. Cookies können einen Nutzer aber nicht direkt identifizieren.
Man unterscheidet zwischen Session-Cookies, die wieder gelöscht werden, sobald Sie ihren Browser schließen und permanenten Cookies, die über die einzelne Sitzung hinaus gespeichert werden. Hinsichtlich ihrer Funktion unterscheidet man bei Cookies wiederum zwischen:
– Technical Cookies: Diese sind zwingend erforderlich, um sich auf der Webseite zu bewegen, grundlegende Funktionen zu nutzen und die Sicherheit der Webseite zu gewährleisten; sie sammeln weder Informationen über Sie zu Marketingzwecken noch speichern sie, welche Webseiten Sie besucht haben;
– Performance Cookies: Diese sammeln Informationen darüber, wie Sie unsere Webseite nutzen, welche Seiten Sie besuchen und zB ob Fehler bei der Webseitennutzung auftreten; sie sammeln keine Informationen, die Sie identifizieren könnten – alle gesammelten Informationen sind anonym und werden nur verwendet, um unsere Webseite zu verbessern und herauszufinden, was unsere Nutzer interessiert;
– Advertising Cookies, Targeting Cookies: Diese dienen dazu, dem Webseitennutzer bedarfsgerechte Werbung auf der Webseite oder Angebote von Dritten anzubieten und die Effektivität dieser Angebote zu messen; Advertising und Targeting Cookies werden maximal 13 Monate lang gespeichert;
– Sharing Cookies: Diese dienen dazu, die Interaktivität unserer Webseite mit anderen Diensten (zB sozialen Netzwerken) zu verbessern; Sharing Cookies werden maximal 13 Monate lang gespeichert.
Rechtsgrundlage für Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen den ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zustellen, ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG. Jeder Einsatz von Cookies, der hierfür nicht zwingend technisch erforderlich ist, stellt eine Datenverarbeitung dar, die nur mit einer ausdrücklichen und aktiven Einwilligung Ihrerseits gem. § 25 Abs. 1 TTDSG iVm Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO erlaubt ist. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Performance, Advertising, Targeting oder Sharing Cookies.Darüber hinaus geben wir Ihre durch Cookies verarbeiteten personenbezogenen Daten nur an Dritte weiter, wenn Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben.
b) Cookie-Richtlinie
Weitere Informationen darüber, welche Cookies wir verwenden und wie Sie Ihre Cookie-Einstellungen verwalten und bestimmte Arten von Tracking deaktivieren können, finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie [Link zu der Cookie-Richtlinie].
c) Social Media Plugins
Auf unseren Webseiten setzen wir keine Social-Media-Plugins ein. Sofern unsere Webseiten Symbole von Social-Media-Anbietern enthalten, nutzen wir diese lediglich zur passiven Verlinkung auf die Seiten der jeweiligen Anbieter.
Die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft ist eine Plattform von und für Akteur:innen insbesondere aus Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen. Sie entwickelt Infrastrukturen, um Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie zu schützen.
In den letzten Jahren haben sich wissenschaftsbasierte Diskurse zunehmend Anfeindungen ausgesetzt gesehen, während sich Forschung vermehrt gegen außerwissenschaftliche Eingriffe verteidigen muss. Angehörige von Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen erleben vermehrt Einschüchterungen und öffentliche Diffamierungen. Dies gefährdet Hochschulen als Orte für wissenschaftsbasierte, kontroverse und pluralistische Debatten.
Angesichts dieser Entwicklungen und des Erstarkens rechtsextremer Parteien und Positionen stellt die Allianz kollektiv erarbeitete Ressourcen zur Stärkung demokratischer Verfahren und zur Verteidigung der Grundrechte bereit – dazu gehören Vernetzung von Akteur:innen sowie der Austausch mit wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und Organisationen, kollegiale Beratung, die Bündelung und Bereitstellung von Informationen, Advocacy und Öffentlichkeitsarbeit für Wissenschaftsfreiheit sowie die Dokumentation von Repressionen.
Die Allianz setzt auf das Engagement ihrer Mitglieder, um ein Netz solidarischer Beziehungen zu knüpfen, das für die Heterogenität politischer Positionen ebenso Platz lässt wie für die Unterschiedlichkeit von Fachkulturen. Die Allianz versteht sich als eine diskriminierungskritische Selbstorganisation, die für intersektionale Ansätze und den Abbau akademischer Hierarchien eintritt. Gegen die Versicherheitlichung von Hochschulen und karzerale Logiken, gegen die Diskreditierung empirischen Wissens und die Diffamierung von Lehr- und Forschungsgebieten sowie gegen die Ausgrenzung und Benachteiligung vulnerabler Personen und Gruppen setzt die Allianz Praktiken einer kritischen und solidarischen Wissenschaft.
Die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft ist offen für Angehörige von Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen sowie für Personen aus Arbeitsfeldern, die sich für die Ziele des Vereins (↘ Satzung) engagieren. Studierende können in Ausnahmefällen Mitglied werden.
Die Grundlage der Zusammenarbeit bilden die ↘ Arbeitsprinzipien und die Satzung. Die Mitglieder verpflichten sich, im Einklang mit diesen Prinzipien und der Satzung zu handeln.
Die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft baut auf die aktive Mitarbeit und kollektive Verantwortungnahme ihrer Mitglieder und lädt diese ein, in bestehenden AGs mitzuarbeiten oder bei Bedarf neue AGs zu gründen.
– W3- und W2-Professuren und vergleichbare Einkommen: mindestens 80 €
– W1-Professuren und vergleichbare Einkommen: mindestens 40 €
– Prekär Beschäftigte und Einkommen niedriger als W1: mindestens 10 €
Mitgliedern mit Einkommen ab W2 oder vergleichbaren Einkommen empfehlen wir folgende freiwillige höhere Unterstützung, um die Kosten der Allianz zu decken:
– Support einfach: 150 €
– Support premium: 200 €
– Support supreme: 300 € oder mehr
Die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft nimmt gerne Spenden entgegen.
Wer Mitglied werden möchte, stellt bitte einen ↘ Mitgliedsantrag, drei ordentliche Mitglieder der Allianz sollen der Aufnahme zustimmen. Wenn die*der Antragsteller*in keine drei Kontakte in der Allianz hat, entscheidet der Mitgliederausschuss über die Aufnahme.
Die Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft möchte in ihrer Struktur vereinstypische Hierarchien und die Machtkonzentration auf wenige Personen vermeiden und stattdessen die aktive Mitgestaltung durch ihre Mitglieder ermöglichen und spiegeln.
Die Allianz umfasst fünf Gremien:
Sprecher:innenkreis
Der Sprecher:innenkreis (SK) besteht aus ehrenamtlich tätigen Personen, die die Allianz vertreten. Die Sprecher:innen werden für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt und entscheiden über administrative und finanzielle Fragen der Allianz. Sie sind für alle Mitglieder ansprechbar.
Dem Sprecher:innenkreis gehören an (Oktober 2024–September 2026):
Dörthe Engelcke, Ilyas Saliba, Isabel Feichtner, Jules El-Khatib, Margarita Tsomou, Nelly Y. Pinkrah, Nanna Heidenreich, Ralf Michaels, Robin Celikates, Saher Semaan, Srirupa Roy, Tahani Nadim
Mitgliederausschuss
Der Mitgliederausschuss entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern, die nicht von drei Personen empfohlen werden. Er entscheidet auch über den Ausschluss von Personen.
Kummerausschuss
Der Kummerausschuss ist für die Vorbeugung von Konflikten und die Vermittlung in Konfliktfällen zuständig. Er besteht aus dem Ombudsteam und dem Awarenessteam. Der Kummerausschuss unterstützt die Mitglieder und Organe des Vereins dabei, Lösungen für Konflikte und Beschwerden zu finden, die sie nicht selbstständig lösen können. Der Kummerausschuss wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren berufen.
Beirat
Die Aufgabe des Beirats ist es, die Allianz in strategischen Angelegenheiten zu beraten und studentische Perspektiven einzubringen.
Kuratorium
Das Kuratorium berät den Sprecher:innenkreis und die Mitgliederversammlung in strategischen und fachlichen Fragen sowie der Internationalisierung der Allianz. Es unterstützt die Allianz bei der Öffentlichkeitsarbeit und beim Aufbau von Netzwerken.
Das Selbstverständnis der Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft beruht auf der ↘ Satzung und den ↘ Arbeitsprinzipien, die für alle Mitglieder verbindlich sind.
Arbeitsgruppen
Mitglieder der Allianz können thematische Arbeitsgruppen initiieren, um in einem Kollektiv an einer spezifischen Thematik zu arbeiten. Die Arbeitsgruppen arbeiten eigenverantwortlich gemäß der Arbeitsprinzipien. Mitglieder, die eine neue Arbeitsgruppe gründen möchten, informieren bitte den Sprecher:innenkreis über deren Thema und Ziel. Kontakt SK: info@krisol-wissenschaft.org
To Prof. Dr. Andreas Hoffmann, Managing Director of documenta und Museum Fridericianum GmbH
Dear Prof Dr Andreas Hoffmann,
We are writing to you in the name of the Alliance for Critical Scholarship in Solidarity (KriSol). The Alliance was founded in response to the growing repression against critical scholarship in Germany, Austria and Switzerland as well as elsewhere. Its members encompass academics, artists, and lawyers. We advocate for emancipatory and critical teaching and research that facilitate open debates in institutions of higher education and beyond.
Given this remit we are very alarmed by the “Code of Conduct of documenta and Museum Fridericianum gGmbH” which was published on 3 February 2025. It draws exclusively on the IHRA working definition of antisemitism, which represents one amongst many different options, notably the Jerusalem Declaration on Antisemitism and the NEXUS Definition of Antisemitism. The IHRA working definition has been extensively and repeatedly criticized by a wide range of scholars and experts, including legal experts. It has been found to be legally imprecise and unsuited for addressing and countering antisemitism. It is also known to be instrumentalized for repressing public debate, academic work and artistic expression.
We are deeply concerned that the reliance on this working definition in the context of the documenta will lead to political censure and discrimination of artists and curators, especially those who are Palestinian, but also those who are Jewish and/or Israeli. We predict that using the IHRA definition as the sole framework for identifying antisemitism will jeopardize artistic freedom of expression and ultimately contradict documenta’s own mission. Considering these urgent concerns we kindly ask you to explain and reconsider the Code of Conduct’s exclusive use of this definition. Please note that we shall publish this request also on our website.
We look forward to hearing from you.
Kind regards,
The Speakers Council of KriSol
We are including the following material documenting just some of the above mentioned
criticism of the IHRA working definition of antisemitism (Links/Appendix + Jensen_2022_dt.pdf):
Ambos, Kai, Barskanmaz, Cengiz, Bönnemann, Maxim, Fischer-Lescano, Andreas, Goldmann, Matthias, Mangold, Anna Katharina, Markard, Nora, Michaels, Ralf, Montag, Jerzy, Steinbeis, Maximilian, Tabbara, Tarik, Wihl, Tim; Zechlin, Lothar: Die Implementation der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus ins deutsche Recht – eine rechtliche Beurteilung, VerfBlog, https://verfassungsblog.de/die-implementation-der-ihraarbeitsdefinition-antisemitismus-ins-deutsche-recht-eine-rechtliche-beurteilung/, DOI: 10.59704/e07cea2f878741c5, December 18, 2023.
Diaspora Alliance: IHRA Explainer, November 2023.
European Legal Support Center and British Society for Middle Eastern Studies: The adverse impact of the IHRA definition of antisemitism, September 2023.
Jensen, Uffa: Gefährlich nah an einer Korrespondenztheorie. Der problematische Definitionsversuch der IHRA-Definition zum Antisemitismus, conflict & communication online, Vol. 21, No. 1, 2022. (cf. attachment)
Stern, Kenneth: Interview, Colleges Use His Antisemitism Definition to Censor. He Calls It a ‘Travesty.’ The Chronicle of Higher Education, March 27, 2024.
Der vorliegende Pressespiegel untergliedert sich in kritische, abwägend-berichtende sowie befürwortende Berichterstattung. Darin zeigt sich ein breiter Einspruch seitens der Zivilgesellschaft: Israelische Menschenrechtsorganisationen, Jüdinnen*Juden in Deutschland, Jurist*innen, Wissenschaftler*innen und die Kulturwelt melden sich mit zahlreichen Argumenten gegen die Resolution der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, den Grünen und FDP zu Wort. Stand: 09.01.2025
Diese Stellungnahme stellt eine ausführliche und kritische Analyse des genannten Bundestagsantrags dar. Sie beruht auf in Teilen bereits veröffentlichten Expert:innenmeinungen und erweitert und synthetisiert diese. Wir sehen uns verpflichtet, den Bundestagsantrag zu bewerten, da er die Ziele unserer Allianz direkt und wesentlich berührt, insbesondere die Förderung von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie sowie das Einstehen für eine engagierte, emanzipatorische und gesellschaftskritische Lehre und Forschung so- wie die Ermöglichung kontroverser Debatten. Ähnlich wie die am 7. November 2024 beschlossene und vielfach kritisierte Resolution zum Schutz jüdischen Lebens wurde auch dieser Bundesantrag wenig transparent und unter Ausschluss relevanter Akteur:innen aus Wissenschaft, Hochschulen und Schulen entwickelt und formuliert. Dieses intransparente Vorgehen setzt sich fort im parlamentarischen Prozess: Selbst Mitgliedern der Regierungsparteien ist die Terminierung der Abstimmung nicht bekannt. Mit dieser Stellungnahme wollen wir deshalb der Öffentlichkeit, wie auch politischen Entscheidungsträger:innen und Hochschul- und Schulangehörigen, eine wissenschaftlich fundierte Grundlage bieten, um den Antrag und seine Konsequenzen nachvollziehbar beurteilen zu können. Ganz grundsätzlich ist das Antragsziel, antisemitischer Diskriminierung und Gewalt an Schulen und Hochschulen entgegenzutreten, richtig und notwendig. Die folgende Einschätzung zeigt jedoch, dass die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen das erwünschte Ziel verfehlen und höchst problematische Eingriffe in Forschung, Lehre sowie in das schulische und universitäre Leben bedeuten würden.
↘ Herunterladen der vollständigen Stellungnahme der Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft zum geplanten Bundestagsantrag „Antisemitismus und Israelfeindschaft an Schulen und Hochschulen entschieden entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“, der am 30.01.2025 im Bundestag abgestimmt werden soll
Perspectives on Academic Freedom
This final session will focus on the implications of the silencing of Palestine for democracy, with a particular focus on Germany. Since October 7, the impossibility of a human rights and international law-based approach to Palestine has grown at the same time as the space for criticism of Israeli state actions has shrunk. Concerns have been raised about the infringement by the German state on basic rights such as academic freedom and freedom of expression. Panelists will discuss some of the characteristics of the current silencing of Palestine in Germany and in German academia, the role of the German state and other actors, together with the implications of this for (German) democracy.
Speakers:
Prof. Dr. Donatella della Porta, Scuola Normale Superiore Florence, Dr. Hanna Pfeifer, Head of Research Area “Societal Peace and Internal Security” Institute for Peace Research and Security Policy at the University of Hamburg (IFSH), Dr. Helmut Krieger, Department of Development Studies University of Vienna, Dr. Britta Ohm, Institute of Film, Theater, Media and Cultural Studies University of Mainz, Prof. Dr. Tahani Nadim, Ruhr University Bochum and College for Social Sciences and Humanities Ruhr University Alliance
For more information on the conference see: ↗ https://www.talkingpalestine.de
KriSol möchte Räume öffnen und Ressourcen bereitstellen für Debatten und Wissensbestände, die angesichts der politischen Stimmungslage aktuell mehr Öffentlichkeit brauchen. Dazu verlinken wir auf beachtenswerte Beiträge auf externen Seiten („Picks“) sowie auf Veröffentlichungen von KriSol-Mitgliedern in anderen Medien („Drops“). Zudem erscheinen hier auch eigene Beiträge („Posts“). Das Redaktionskollektiv besteht zur Zeit aus Marion Detjen, Julia Eckert, Isabel Feichtner und Christian Strippel.
Pick
Vinit Ravishankar schreibt für The Left Berlin gegen die aktuelle Formierung einer Linken mit migrationskritischen bis -feindlichen Positionen an. Er verweist auf die lange Geschichte dieses vermeintlich neuen Trends und dekonstruiert die Argumente von Sarah Wagenknecht und Co.
Pick
Inwieweit helfen die uns zur Verfügung stehenden Faschismustheorien, heutige Phänomene der Faschisierung zu verstehen? Bereits 2020 erschienen Zeynep Gambettis theoretische Erkundungen zu den Ursprüngen der gegenwärtigen faschistischen Tendenzen. Aber dem Fokus auf die Dynamiken des Neoliberalismus entgeht vielleicht einiges. Von Julia Eckert.
Pick
Snežana Stanković pickt hier einen Artikel im Guardian über die Studentenproteste in Serbien, die mit ihrem gewaltlosen Widerstand nicht nur die korrupte serbische Regierung, sondern auch die Interessen der westlichen Staaten und Deutschlands herausfordern.
Es war der letzte Arbeitstag der Woche, der 1.11.2024. Der Bahnhof in Novi Sad, einer pulsierenden, multikulturellen Stadt, war belebter als sonst. Um 11:52 Uhr stürzte das Bahnhofsvordach ein und tötete 15 Menschen. Schock, Trauer und Wut breiteten sich im ganzen Land aus. Aus Mahnwachen und Verkehrsblockaden entwickelte sich eine Protestbewegung, angeführt von Studierenden, die seitdem von der Regierung Rechenschaft, Transparenz und Verantwortung fordern. Die Tragödie in Novi Sad passierte vor dem Hintergrund einer lange bestehenden, systemischen Korruption, zunehmender Armut und vielfältiger Menschenrechtsverletzungen. Dabei hat sich Serbien in den letzten Jahren zu einem attraktiven Land für ausländische Investoren entwickelt und hat sich dem Westen auf durchaus widersprüchliche Weise angenähert. Belgrad hat für 800 Millionen Dollar Munition an die Ukraine geliefert, ohne sich den Sanktionen gegen Russland anzuschließen. Es gibt einen lebhaften Waffenhandel zwischen Serbien und Israel (hier, hier und hier). Im vergangenen Sommer war Bundeskanzler Olaf Scholz dabei, als die EU trotz der Bürgerproteste in Serbien und trotz des Widerstands von Umweltaktivisten einen „Lithium-Pakt“ schmiedete: ein Rahmenabkommen über den Lithiumabbau für die Produktion von Elektrofahrzeugen. Die EU will durch Kooperation mit den korrupten und autoritären Machthabern in Belgrad ihre Lithium-Abhängigkeit von China verringern. Serbiens Präsident gehörte der Regierung von Milošević an und trägt für die Kriegsverbrechen (u. a. Völkermord) in den Jugoslawienkriegen Mitverantwortung.
Warum erfahren wir in Deutschland so wenig über die Studierendenproteste in Serbien? (Ausnahmen hier, hier, hier, hier oder hier).Warum gibt es keine Stellungnahmen von EU-Politiker:innen?
Im Guardian ist am 3.2.2025 ein Artikel erschienen, der die Komplexität dieser seit drei Monaten täglich stattfindenden Proteste anschaulich einfängt und das Schweigen der EU addressiert. Es fällt manchen von uns, die wir in Deutschland in der Diaspora leben, schwer, dieses Schweigen nicht mit dem Schweigen zusammenzudenken, das die genozidalen Schrecken in Gaza und im Westjordanland ignoriert.
↗ With student-led activists reluctant to engage politically against well-entrenched regime, many are asking: now what?
Drop
Marion Detjen empfiehlt im Neuen Deutschland eine genaue Lektüre der Bundestags-Resolution zu „Antisemitismus und Israelfeindschaft an Schulen und Hochschulen“; erst dann erschließen sich die Widersprüche und die zu erwartenden negativen Auswirkungen.
Die Resolution ist vor allem deshalb selbstwidersprüchlich, weil sie einerseits wissenschaftliche Exzellenz zum alleinigen Kriterium für die Förderwürdigkeit von Forschungsvorhaben macht, andererseits aber der Wissenschaft eine einzige Definition von Antisemitismus vorschreiben will: die IHRA-Definition, die wegen ihrer Vagheit eine willkürliche Auslegung des sogenannten israelbezogenen Antisemitismus erlaubt. Politisch vorgegebene Definitionen sind in der Wissenschaft ein Unding. Die Resolution lässt aber auch sonst nichts Gutes ahnen: Sie will „Meldestellen“, die mit den Sicherheitsbehörden kooperieren sollen; die Lehrenden sollen in speziellen Seminaren indoktriniert werden und selbst gezwungen sein, zu indoktrinieren; das Wissen über die komplexen Verhältnisse im Nahen Osten wird also nicht zu-, sondern abnehmen. Das im Titel der Resolution gegebene Versprechen, „den freien Diskursraum zu sichern“ wird in sein Gegenteil verkehrt.
↗ https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188670.gastkommentar-diese-resolution-zerstoert-den-freien-diskursraum-an-unis.html
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Dörthe Engelcke schreibt für die taz, was für sie das Hauptproblem an der Bundestagsresolution zu „Antisemitismus und Israelfeindschaft an Schulen und Hochschulen“ ist: dass der Eindruck entsteht, dass Forschung und Lehre zu den andauernden israelischen Kriegsverbrechen gezielt unterdrückt werden sollen.
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In diesem Gastbeitrag im Spiegel hinterfragt Ilyas Saliba die Prämisse des Bundestags, dass im Kampf gegen den Antisemitismus noch eine Resolution, die den Hochschulen vorschreibt, wie sie arbeiten sollen, hilfreich sei.
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Andreas Engelmann schreibt in einem Gastbeitrag auf etos.media über das „erstaunliche Comeback“ der Staatsräson, ein vordemokratisches Konzept, das die Interessen des Staates über das Recht stellt, Gesetz und Verfassung missachtet und keine mündigen Bürger:innen, sondern loyale Gefolgschaft will.
Jura-Studierende lernen im ersten Semester, was auch wir bisher für eine selbstverständliche Errungenschaft der Bundesrepublik gehalten haben: dass das Gewaltmonopol des Staates sich von dem Gewaltmonopol eines Räuberhauptmanns durch rechtsstaatliche Kontrolle, durch die Bindung an Recht und Gesetz unterscheidet – und durch sonst gar nichts. Der Juraprofessor Andreas Engelmann nimmt das aus feudalen Zeiten (Macchiavelli!) stammende Konzept der Staatsräson rechtstheoretisch und historisch auseinander und wundert sich über seine Renaissance heute. Dass es im Zusammenhang mit der besonderen Verpflichtung Deutschlands für den Staat Israel heute „im moralischen Gewand“ erscheint, ändert nichts an seiner Räuberhaftigkeit: Es legitimiert, dass Staats- und Regierungsinteressen über Recht, Gesetz und auch über die Moral gestellt werden können. Ohne rechtliche Bindung gibt es nichts, was eine Regierung daran hindern würde, verbrecherisch zu werden. In den Antisemitismusresolutionen des Bundestags geht es nur vordergründig um den Schutz jüdischen Lebens; tatsächlich erlauben sie Staat und Politik, Regierungswünsche über die Verfassung zu stellen. Mit dem Werkzeug der Resolution, die angeblich unverbindlich ist, kann der Staat die Durchsetzung seiner Interessen gegenüber Einzelpersonen und Gruppen einer gerichtlichen Überprüfung entziehen. Dass der Staat von den Bürger:innen erwartet, ihm zu glauben, dass er nur Gutes wolle, ist Teil des Problems. „Vor einer Räuberbande muss man beweisen, dass man auf dem ‚Boden‘ der von ihr gesetzten Ordnung steht. Was bedeutet es, wenn die Regierung eine Prüfung vorsieht, ob ihre Bürger*innen ‚auf dem Boden des Grundgesetzes‘ stehen? In einem Rechtsstaat (…) hat man der Regierung nichts zu beweisen. Ob das auch für die Bundesrepublik gilt, wird von Tag zu Tag zweifelhafter.“
↗ https://etosmedia.de/politik/ueber-die-erstaunliche-rueckkehr-der-staatsraeson-im-gewand-der-moral/
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Florian Meinel schreibt auf dem Verfassungsblog zum rechtspolitischen Tool der Bundestags-Resolution und den jetzt schon sichtbaren Folgen in der Verwaltungspraxis.
Die Rechtsform der Resolution vermeidet gezielt rechtliche Verbindlichkeit und erzeugt damit auf eine diffuse Weise eine neue Rechtswirkung: durch die Erosion rechtsstaatlicher Standards und durch vage gruppenbezogene Feinderklärungen. Der Beitrag analysiert, wie sich das in der Verwaltungspraxis sehr handfest im Einzelfall auswirkt: anhand eines Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg zum neuen Einbürgerungsrecht.
↗ https://verfassungsblog.de/die-idee-der-staatsrason-im-neuesten-deutschen-recht/
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Ein Gastkommentar von Ilyas Saliba und Ralf Michaels bei der taz zur Entscheidung der Präsidentin der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin, die Polizei draußen zu halten.
Weil die Präsidentin der Alice-Salomon-Hochschule, Bettina Völter, mit den protestierenden Studierenden verhandelte und damit einen Polizeieinsatz verhinderte, geriet sie ins Kreuzfeuer der Kritik. Dabei sollte ihr Beispiel Schule machen, denn ihr umsichtiger Umgang mit den Protesten zeigt: es geht auch ohne Polizeieinsatz. Das passt denen nicht, die meinen, mehr Repression und staatliche Kontrolle an den Hochschulen seien notwendig.
↗ https://taz.de/Protest-an-der-Alice-Salomon-Hochschule/!6060185/
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Die Psychoanalytikerin Avgi Saketopoulou wurde vom Sigmund Freud Museum in Wien erst ein- und dann wieder ausgeladen und erklärt sich das in The Battleground mit den nicht bearbeiteten institutionellen Widersprüchen.
Für The Battleground schildert die Psychoanalytikerin Avgi Saketopoulou ihre Erfahrungen mit dem Sigmund Freud Museum in Wien, das sie zunächst zu einem Interview einlud, dieses dann aber abbrach, als sie Israels Krieg in Gaza als „Genozid“ bezeichnete. Warum, fragt sie, passiert so etwas? Warum holen sich Institutionen palästina-solidarische Stimmen ins Haus, nur um sie dann wieder vor die Tür zu setzen? Für die Autorin ist diese Politik des Ein- und Ausladens ein Symptom: für den Versuch, die zunehmenden Risse und Widersprüche im eigenen Narrativ zu Israel/Palästina dadurch in den Griff zu bekommen, dass man sie – statt sie ernsthaft zu bearbeiten – von anderen zur Sprache bringen lässt und sie dann mit aller Macht der Institution zurechtweist oder ausschließt. Für palästina-solidarische Menschen wirft dies die Frage auf, wie eine kritische Zusammenarbeit mit solchen Institutionen aussehen könnte, ohne dieses Spiel der institutionellen Selbstvergewisserung mitzuspielen.
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Die jüdisch-amerikanischen Literaturwissenschaftlerin Samantha Carmel wirft im Freitag dem Bundestag vor, dass das deutsche „Nie wieder ist jetzt!“ die Stimmen von linken Jüdinnen und Juden, die sich von Israel nicht vertreten fühlen, ausmerzt, und sieht darin eine Kontinuität zum Nationalsozialismus.
Dieser aufrüttelnde Artikel der jüdisch-amerikanischen Literaturwissenschaftlerin Samantha Carmel ist hinter einer Paywall verborgen. Er führt in schmerzhafter Konsequenz aus, was die am 7. November 2024 vom Bundestag verabschiedete Antisemitismus-Resolution und das deutsche „Nie wieder ist jetzt!“ für linke, sich einer Identifizierung mit dem Staat Israel verweigernde Jüd:innen wie sie bedeutet:
„Die Resolution ist kaum verhehlt von der Absicht getrieben, Fundamentalkritik am Krieg der israelischen Regierung gegen das palästinensische Volk zum Schweigen zu bringen, die Schuld für den zunehmenden Antisemitismus in Deutschland auf Geflüchtete sowie migrantisierte und marginalisierte Bevölkerungsgruppen abzuwälzen und eine dehnbare Definition von Antisemitismus zu missbrauchen, deren ursprüngliche Verfasser sie für den juristischen und politischen Gebrauch ungeeignet halten.
Wenn die Rechte aller eingeschränkt werden, den Staat Israel und die Handlungen der rechtsextremen Netanjahu-Regierung zu kritisieren, werden auch die Rechte der Juden eingeschränkt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, das Deutschland mich zensiert, mich gegen eine Regierung zu wehren, die mich als Jüdin angeblich repräsentiert. Die deutsche Regierung besteht somit nicht nur auf einem autoritären, verengten Verständnis von Israel; sie greift auch legitime Ausdrucksformen jüdischer Identität an und maßt sich an, zu entscheiden, wer als Jude Geltung und Gehör finden soll – letztlich nur diejenigen, die vom Zentralrat der Juden vertreten werden. Der Eindruck einer Kontinuität zu nationalsozialistischen Versuchen, die jüdische Bevölkerung zu hierarchisieren und zu kontrollieren, drängt sich auf. In anderen Worten: Für mich und andere, die nicht sprechen sollen, ist das Antisemitismus.
(...)
Die Resolution beruft sich auf den Schutz jüdischen Lebens, um durch die Schaffung zweier neuer sozialer Kategorien eine völlige Umkehrung von Opfer und Täter zu ermöglichen. Mit dem Konzept des ‚linken antiimperialistischen Antisemiten‘ bietet sie einen rhetorischen Rahmen, in dem ich effektiv meines Jüdischseins beraubt werde. Gleichzeitig erlaubt sie mit dem Konzept des ‚israelsolidarischen Denkens‘ nicht-jüdischen Deutschen, effektiv zu Juden zu werden. Ihre freie Meinungsäußerung, so heißt es in der Resolution, muss ebenso geschützt werden wie die von Personen ‚mit jüdischen Wurzeln und israelischer Herkunft‘.
Mir fehlen die Worte, um zu beschreiben, wie es sich anfühlt, dass die Nachfahren der Nazis mich aus ihrer Definition des Judentums herausschreiben und mich als Antisemitin einstufen, weil ich nicht zu der politisch nützlichen jüdischen Kategorie gehöre, und dass sie diese Aberkennung meiner Identität mit ihrer Selbsternennung zu potentiellen Opfern von Antisemitismus verbinden. Und all das geschieht als Teil eines politischen Manövers, um den Völkermord in Gaza nicht als solchen anerkennen zu müssen und zugleich eine offen rassistische, einwanderungsfeindliche Wende in Deutschland herbeizuführen? Mir dreht sich der Kopf, mir bricht das Herz.
(...)“
↗ https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/nie-wieder-bedeutet-nichts
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Wir, Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft, nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und möchten Sie an dieser Stelle über den Datenschutz in unserem Verein informieren.
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Soweit wir entweder alleine oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheiden, umfasst dies vor allem die Pflicht, Sie transparent über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu informieren (vgl. Art. 13 und 14 DS-GVO). Mit dieser Erklärung (nachfolgend: „Datenschutzhinweise“) informieren wir Sie darüber, in welcher Weise Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden.
Unsere Datenschutzhinweise sind modular aufgebaut. Sie bestehen aus einem allgemeinen Teil für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten und Verarbeitungssituationen, die bei jedem Aufruf einer Webseite zum Tragen kommen (A. Allgemeines) und einem besonderen Teil, dessen Inhalt sich jeweils nur auf die dort angegebene Verarbeitungssituation mit Bezeichnung des jeweiligen Angebots oder Produkts bezieht, insbesondere den hier näher ausgestalteten Besuch von Webseiten (B. Besuch von Webseiten).
Um die für Sie relevanten Teile finden zu können, beachten Sie bitte den nachfolgenden Überblick zur Untergliederung der Datenschutzhinweise:
Allgemeines
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Nach dem Vorbild des Art. 4 DS-GVO liegen dieser Datenschutzhinweise folgende Begriffsbestimmungen zugrunde:
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– „Verantwortlicher“ (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO) ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
– „Dritter“ (Art. 4 Nr. 10 DS-GVO) ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer dem Betroffenen, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten; dazu gehören auch andere konzernangehörige juristische Personen.
– „Auftragsverarbeiter“ (Art. 4 Nr. 8 DS-GVO) ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, insbesondere gemäß dessen Weisungen, verarbeitet (zB IT-Dienstleister). Im datenschutzrechtlichen Sinne ist ein Auftragsverarbeiter insbesondere kein Dritter.
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(3) Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Von Gesetzes wegen ist im Grundsatz jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten und nur dann erlaubt, wenn die Datenverarbeitung unter einen der folgenden Rechtfertigungstatbestände fällt:
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO („Einwilligung“): Wenn der Betroffene freiwillig, in informierter Weise und unmissverständlich durch eine Erklärung oder eine sonstige eindeutige bestätigende Handlung zu verstehen gegeben hat, dass er mit der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke einverstanden ist;
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO: Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei der Betroffene ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf die Anfrage des Betroffenen erfolgen;
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO: Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt (z. B. eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht);
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d DS-GVO: Wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen des Betroffenen oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO: Wenn die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde oder
– Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO („Berechtigte Interessen“): Wenn die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter (insbesondere rechtlicher oder wirtschaftlicher) Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die gegenläufigen Interessen oder Rechte des Betroffenen überwiegen (insbesondere dann, wenn es sich dabei um einen Minderjährigen handelt).
Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn sie von einem der folgenden Rechtfertigungstatbeständen gedeckt sind:
– § 25 Abs. 1 TTDSG: Wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Einwilligung hat gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO zu erfolgen;
– § 25 Abs. 2 Nr. 1 TTDSG: Wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist oder
– § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG: Wenn die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Telemediendienstes einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann.
Für die von uns vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge geben wir im Folgenden jeweils die anwendbare Rechtsgrundlage an. Eine Verarbeitung kann auch auf mehreren Rechtsgrundlagen beruhen.
(4) Datenlöschung und Speicherdauer
Für die von uns vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge geben wir im Folgenden jeweils an, wie lange die Daten bei uns gespeichert und wann sie gelöscht oder gesperrt werden. Soweit nachfolgend keine ausdrückliche Speicherdauer angegeben wird, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck oder die Rechtsgrundlage für die Speicherung entfällt. Eine Speicherung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich nur auf unseren Servern in Deutschland, vorbehaltlich einer ggf. erfolgenden Weitergabe nach den Regelungen in A. (7) und A. (8).
Eine Speicherung kann jedoch über die angegebene Zeit hinaus im Falle einer (drohenden) Rechtsstreitigkeit mit Ihnen oder eines sonstigen rechtlichen Verfahrens erfolgen oder wenn die Speicherung durch gesetzliche Vorschriften, denen wir als Verantwortlicher unterliegen (zB § 257 HGB, § 147 AO), vorgesehen ist. Wenn die durch die gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, erfolgt eine Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, dass eine weitere Speicherung durch uns erforderlich ist und dafür eine Rechtsgrundlage besteht.
(5) Datensicherheit
Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen (zB TLS-Verschlüsselung für unsere Webseite) unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Natur, des Umfangs, des Kontextes und des Zwecks der Verarbeitung sowie der bestehenden Risiken einer Datenpanne (inklusive von deren Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen) für den Betroffenen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Nähere Informationen hierzu erteilen wir Ihnen auf Anfrage gerne.
(6) Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern
Wie bei jedem größeren Verein, setzen auch wir zur Abwicklung unseres Geschäftsverkehrs externe in- und ausländische Dienstleister ein (zB für die Bereiche IT, Logistik, Telekommunikation, Vertrieb und Marketing). Diese werden nur nach unserer Weisung tätig und wurden iSv Art. 28 DS-GVO vertraglich dazu verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Sofern personenbezogene Daten von Ihnen durch uns an unsere Tochtergesellschaften weitergegeben werden oder von unseren Tochtergesellschaften an uns weitergegeben werden (zB zu werblichen Zwecken), geschieht dies aufgrund von bestehenden Auftragsverarbeitungsverhältnissen.
(7) Voraussetzungen der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Drittländer
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen können Ihre personenbezogenen Daten an Drittgesellschaften weitergegeben oder offengelegt werden. Diese können sich auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also in Drittländern, befinden. Eine derartige Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen und geschäftlichen Verpflichtungen und zur Pflege Ihrer Geschäftsbeziehung zu uns (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit b oder lit. f jeweils iVm Art. 44 ff. DS-GVO). Über die jeweiligen Einzelheiten der Weitergabe unterrichten wir Sie nachfolgend an den dafür relevanten Stellen.
Einigen Drittländern bescheinigt die Europäische Kommission durch sog. Angemessenheitsbeschlüsse einen Datenschutz, der dem EWR-Standard vergleichbar ist (eine Liste dieser Länder sowie eine Kopie der Angemessenheitsbeschlüsse erhalten Sie hier: https://ec.europA. eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en). In anderen Drittländern, in die ggf. personenbezogene Daten übertragen werden, herrscht aber unter Umständen wegen fehlender gesetzlicher Bestimmungen kein durchgängig hohes Datenschutzniveau. Soweit dies der Fall ist, achten wir darauf, dass der Datenschutz ausreichend gewährleistet ist. Möglich ist dies über bindende Unternehmensvorschriften, Standard-Vertragsklauseln der Europäischen Kommission zum Schutz personenbezogener Daten gem. Art. 46 Abs. 1, 2 lit. c DS-GVO (die Standard-Vertragsklauseln von 2021 sind verfügbar unter https://eur-lex.europA. eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021D0915&locale-en), Zertifikate oder anerkannte Verhaltenskodizes.
(8) Keine automatisiere Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling)
Wir haben nicht die Absicht, von Ihnen erhobene personenbezogene Daten für ein Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) zu verwenden.
(9) Keine Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Wir machen den Abschluss von Verträgen mit uns nicht davon abhängig, dass Sie uns zuvor personenbezogene Daten bereitstellen. Für Sie als Kunde besteht grundsätzlich auch keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, uns Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen; es kann jedoch sein, dass wir bestimmte Angebote nur eingeschränkt oder gar nicht erbringen können, wenn Sie die dafür erforderlichen Daten nicht bereitstellen. Sofern dies im Rahmen der nachfolgend vorgestellten, von uns angebotenen Produkte ausnahmsweise der Fall sein sollte, werden Sie gesondert darauf hingewiesen.
(10) Gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung bestimmter Daten
Wir können unter Umständen einer besonderen gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtung unterliegen, die rechtmäßig verarbeiteten personenbezogenen Daten für Dritte, insbesondere öffentlichen Stellen, bereitzustellen ( Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO).
(11) Ihre Rechte
Ihre Rechte als Betroffener bezüglich Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie uns gegenüber unter den eingangs unter A. (2) angegebenen Kontaktdaten jederzeit geltend machen. Sie haben als Betroffener das Recht:
– gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
– gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten Daten zu verlangen;
– gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
– gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist;
– gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen („Datenübertragbarkeit“);
– gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, sofern die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e oder lit. f DS-GVO erfolgt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Verarbeitung nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist. Sofern es sich nicht um einen Widerspruch gegen Direktwerbung handelt, bitten wir bei Ausübung eines solchen Widerspruchs um die Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollen. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen;
– gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre einmal (auch vor der Geltung der DS-GVO, dh vor dem 25.5.2018) erteilte Einwilligung – also Ihr freiwilliger, in informierter Weise und unmissverständlich durch eine Erklärung oder eine sonstige eindeutige bestätigende Handlung verständlich gemachter Willen, dass Sie mit der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke einverstanden sind – jederzeit uns gegenüber zu widerrufen, falls Sie eine solche erteilt haben. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
– gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Verein zu beschweren, etwa bei der für uns zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin, Tel.: +49 30 13889-0, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de.
(12) Änderungen der Datenschutzhinweise
Im Rahmen der Fortentwicklung des Datenschutzrechts sowie technologischer oder organisatorischer Veränderungen werden unsere Datenschutzhinweise regelmäßig auf Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf hin überprüft. Über Änderungen werden Sie insbesondere auf unserer deutschen Webseite unter www.krisol-wissenschaft.org unterrichtet. Diese Datenschutzhinweise haben den Stand von Oktober 2024.
Besuch von Webseiten
(1) Erläuterung der Funktion
Informationen zu unseren Unternehmen und den von uns angebotenen Leistungen erhalten Sie insbesondere unter www.krisol-wissenschaft.org samt den dazugehörigen Unterseiten (nachfolgend gemeinsam: „Webseiten“). Bei einem Besuch unserer Webseiten können personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden.
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„Protokolldaten“: Wenn Sie unsere Webseiten besuchen, wird auf unserem Webserver temporär und anonymisiert ein sogenannter Protokolldatensatz (sog. Server-Logfiles) gespeichert. Dieser besteht aus:
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– dem Name und URL der angeforderten Seite
– dem Datum und der Uhrzeit des Aufrufs
– der Beschreibung des Typs, Sprache und Version des verwendeten Webbrowsers
– der IP-Adresse des anfragenden Rechners, die so verkürzt wird, dass ein Personenbezug nicht mehr herstellbar ist
– der übertragenen Datenmenge
– dem Betriebssystem
– der Meldung, ob der Aufruf erfolgreich war (Zugriffsstatus/Http-Statuscode)
– der GMT-Zeitzonendifferenz
„Kontaktformulardaten“: Bei Nutzung von Kontaktformularen werden die dadurch übermittelten Daten verarbeitet (z.B. Geschlecht, Name und Vorname, Anschrift, Firma, E-Mail-Adresse und der Zeitpunkt der Übermittlung).
(3) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten die vorstehend näher bezeichneten personenbezogenen Daten in Einklang mit den Vorschriften der DS-GVO, den weiteren einschlägigen Datenschutzvorschriften und nur im erforderlichen Umfang. Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO beruht, stellen die genannten Zwecke zugleich unsere berechtigten Interessen dar.
Die Verarbeitung der Protokolldaten dient statistischen Zwecken und der Verbesserung der Qualität unserer Webseite, insbesondere der Stabilität und der Sicherheit der Verbindung (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a oder lit. f DS-GVO).
Die Verarbeitung von Kontaktformulardaten erfolgt zur Bearbeitung von Kundenanfragen (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b oder lit. f DS-GVO).
Sofern für die Verarbeitung der Daten die Speicherung von Informationen in Ihrer Endeinrichtung oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, erforderlich ist, ist § 25 Abs. 1, 2 TTDSG hierfür die Rechtsgrundlage.
(4) Dauer der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden nur so lange verarbeitet, wie dies für die Erreichung der oben genannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist; hierfür gelten die im Rahmen der Verarbeitungszwecke angegebenen Rechtsgrundlagen entsprechend. Hinsichtlich der Nutzung und der Speicherdauer von Cookies beachten Sie bitte Punkt A. (5) sowie die Cookie-Richtlinie [Link zu der Cookie-Richtlinie].
Von uns eingesetzte Dritte werden Ihre Daten auf deren System so lange speichern, wie es im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen für uns entsprechend dem jeweiligen Auftrag erforderlich ist.
Näheres zur Speicherdauer finden Sie im Übrigen unter A. (5) und der Cookie-Richtlinie [Link zu der Cookie-Richtlinie].
(5) Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte; Rechtfertigungsgrundlage
Folgende Kategorien von Empfängern, bei denen es sich im Regelfall um Auftragsverarbeiter handelt (siehe dazu A. (7)), erhalten ggf. Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten:
– Dienstleister für den Betrieb unserer Webseite und die Verarbeitung der durch die Systeme gespeicherten oder übermittelten Daten (zB für Rechenzentrumsleistungen, Zahlungsabwicklungen, IT-Sicherheit). Rechtsgrundlage für die Weitergabe ist dann Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b oder lit. f DS-GVO, soweit es sich nicht um Auftragsverarbeiter handelt;
– Staatliche Stellen/Behörden, soweit dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Weitergabe ist dann Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO;
– Zur Durchführung unseres Geschäftsbetriebs eingesetzte Personen (zB Auditoren, Banken, Versicherungen, Rechtsberater, Aufsichtsbehörden, Beteiligte bei Unternehmenskäufen oder der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen). Rechtsgrundlage für die Weitergabe ist dann Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b oder lit. f DS-GVO.
Zu den Gewährleistungen eines angemessenen Datenschutzniveaus bei einer Weitergabe der Daten in Drittländer siehe A. (8).
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(6) Einsatz von Cookies, Plugins und sonstige Dienste auf unserer Webseite
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– Technical Cookies: Diese sind zwingend erforderlich, um sich auf der Webseite zu bewegen, grundlegende Funktionen zu nutzen und die Sicherheit der Webseite zu gewährleisten; sie sammeln weder Informationen über Sie zu Marketingzwecken noch speichern sie, welche Webseiten Sie besucht haben;
– Performance Cookies: Diese sammeln Informationen darüber, wie Sie unsere Webseite nutzen, welche Seiten Sie besuchen und zB ob Fehler bei der Webseitennutzung auftreten; sie sammeln keine Informationen, die Sie identifizieren könnten – alle gesammelten Informationen sind anonym und werden nur verwendet, um unsere Webseite zu verbessern und herauszufinden, was unsere Nutzer interessiert;
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Rechtsgrundlage für Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen den ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zustellen, ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG. Jeder Einsatz von Cookies, der hierfür nicht zwingend technisch erforderlich ist, stellt eine Datenverarbeitung dar, die nur mit einer ausdrücklichen und aktiven Einwilligung Ihrerseits gem. § 25 Abs. 1 TTDSG iVm Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO erlaubt ist. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Performance, Advertising, Targeting oder Sharing Cookies.Darüber hinaus geben wir Ihre durch Cookies verarbeiteten personenbezogenen Daten nur an Dritte weiter, wenn Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben.
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